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Infos & Urteile: Internetrecht

Impressumspflicht: Justizministerium veröffentlicht Leitfaden

Veröffentlicht am 08.10.2008, Schwerpunkt Internetrecht

Viele Betreiber von Internetseiten stehen vor der Frage, ob und ggf. mit welchem Inhalt sie eine Anbieterkennzeichnung („Impressum“) auf ihre Webseiten einstellen müssen.

Um hierüber aufzuklären und  Gewerbetreibende mit einem Internet-Auftritt dabei zu unterstützen, ihre Anbieterkennzeichnung den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) entsprechend zu gestalten, hat das Bundesministerium der Justiz einen Leitfaden zur Impressumspflicht veröffentlicht. Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, können dem Leitfaden entnehmen, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben. Damit soll der Leitfaden in einem Bereich, in dem Abmahnungen häufig vorkommen, zur Rechtssicherheit beitragen.

Hervorzuheben bleibt lediglich, dass der Leitfaden nur eine Arbeitshilfe darstellt. Rechtsverbindlich im Sinne eines Muster-Impressums ist der Leitfaden nicht.
(LH)



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