Informationen zu ausgewählten Schwerpunkten
Die Geschäftsbeziehungen zwischen Banken und Kunden sind
vielfältig und im erheblichen Maße von Vertrauen geprägt.
Das Bankrecht betrifft die aufkommenden Fragen von der
Einrichtung und Unterhaltung eines Giro- oder Sparkontos
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über Kreditfinanzierungen bis hin zu Fragen der
richtigen Anlageberatung und vielem mehr. Problematisch
ist häufig auch die Beendigung der Geschäftsbeziehung
durch Kündigung und die nachfolgende Verwertung und
Inanspruchnahme von Sicherheiten durch das finanzierende
Institut. Gerade zur Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme
von Bürgen ist bereits eine Vielzahl von Urteilen des
Bundesgerichtshofes ergangen.
Durch die Vielfalt der Geschäftsfelder im Bankwesen können
rechtlich ausgefallene und komplizierte Problemkonstellationen
auftreten, deren Lösung nur einem erfahrenen Anwalt möglich
ist.
Die im Bankrecht auftretenden Problemkonstellationen
kennen wir sowohl von Seiten der Banken als auch von
Seiten ihrer Kunden. Neben beratender Tätigkeit vertreten
wir Sie auch bei der Geltendmachung oder der Abwehr von
Ansprüchen. Dabei profitieren wir von unserer Prozesserfahrung.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der rechtlichen
Beratung und prozessualen Vertretung im Bankrecht und
sind vor allem tätig im Zusammenhang mit:
- der Geschäftsverbindung (Girovertrag, Gesamtengagement, Kündigung, Abwicklung nach Kündigung),
- dem Wertpapierrecht (Scheck, Wechsel etc.),
- dem Überweisungsrecht,
- dem Kreditvertragsrecht,
- dem Kreditsicherungs- und Bürgschaftsrecht,
- dem Recht der Anlageberatung und Beraterhaftung,
- dem Haftungsrecht,
- dem Zwangsvollstreckungsrecht und
- dem Datenschutzrecht.
In bankrechtlichen Angelegenheiten werden Sie in unserer
Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Rolf Heinemann betreut.