Informationen zu ausgewählten Schwerpunkten
Das Wohnungseigentumsrecht ist das Recht des Sondereigentums
an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an
dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Es ist zwar
thematisch mit dem Mietrecht verwandt, wird jedoch geprägt
von dem Eigentumsrecht an der Wohnung und den sich hieraus
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ergebenen rechtlichen Verbindungen zu den Miteigentümern und
Verwaltern.
Wir vertreten Mandanten in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts.
Wir beraten sowohl Hausverwaltungen, als auch Wohnungseigentümer
und solche, die es werden wollen. Wollen Sie mit einer
Wohnungseigentümergemeinschaft vertragliche Beziehungen
eingehen, stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Wir beraten und vertreten Sie auf dem Gebiet des
Wohnungseigentumsrechts u.a. bei folgenden Themen:
- Beratung und Prüfung von Kaufverträgen,
- Rechte und Pflichten des einzelnen Wohnungseigentümers,
- Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung,
- Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums,
- Abgrenzungen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum,
- Beratung bei Teilungsvertrag und Teilungserklärung,
- Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan,
- Hausgeld,
- Verwaltung,
- Instandsetzung und bauliche Veränderungen,
- Vermietung von Eigentumswohnungen,
- Wohnraummietverträge,
- Eigentümergemeinschaft,
- Vertretung in der Eigentümerversammlung,
- Zwangsvollstreckung in das Wohnungseigentum und
- Vertretung in gerichtlichen Verfahren Wohnungseigentumsangelegenheiten betreffend.
Bei allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts werden Sie in unserer Kanzlei
von Herrn Rechtsanwalt Marko Rummel betreut.