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Wohneigentumsrecht

Informationen zu ausgewählten Schwerpunkten

 

Das Wohnungseigentumsrecht ist das Recht des Sondereigentums an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Es ist zwar thematisch mit dem Mietrecht verwandt, wird jedoch geprägt von dem Eigentumsrecht an der Wohnung und den sich hieraus ergebenen rechtlichen Verbindungen zu den Miteigentümern und Verwaltern.

Wir vertreten Mandanten in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Wir beraten sowohl Hausverwaltungen, als auch Wohnungseigentümer und solche, die es werden wollen. Wollen Sie mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft vertragliche Beziehungen eingehen, stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Wir beraten und vertreten Sie auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts u.a. bei folgenden Themen:

Bei allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts werden Sie in unserer Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Marko Rummel betreut.

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