Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Normen zur Regelung
der Rechtsbeziehungen zwischen der öffentlichen
Sozialverwaltung (Krankenversicherungs-, Unfallversicherungs-,
Rentenversicherungsträger etc.) und dem Bürger als
Sozialversichertem, Antragsteller und Leistungsempfänger.
Im Kern ist das Sozialversicherungsrecht in den
Sozialgesetzbüchern SGB I bis SGB XII zusammengefasst. Für
das gerichtliche Verfahren in sozialrechtlichen Streitigkeiten
gilt das Sozialgerichtsgesetz (SGG).
Im Sozialversicherungsrecht werden Sie von Herrn
Rechtsanwalt Marko Rummel betreut, der auf diesem Gebiet
über langjährige Erfahrung verfügt.