Informationen zu ausgewählten Schwerpunkten
Bank- und Kapitalmarktrecht
Die im Bank- und Kapitalmarktrecht auftretenden Problemkonstellationen
kennen wir sowohl von Seiten der Banken als auch von Seiten ihrer Kunden.
Neben beratender Tätigkeit vertreten wir Sie auch bei der Geltendmachung
pixelquelle.de.jpg)
oder der Abwehr von Ansprüchen. Dabei profitieren Sie von unserer
einschlägigen Erfahrung.
Haftungsfragen rund um die Anlageberatung und im Zusammenhang mit der
Finanzierung von "Steuersparmodellen" sind ein immer wiederkehrendes Thema.
Aber auch bei Kreditfinanzierungen, insbesondere wenn es um die Beendigung
der Geschäftsbeziehung durch Kündigung und die nachfolgende
Sicherheitenverwertung geht, ergeben sich vielfältige Probleme. Gerade zur
Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme von Bürgen gibt es bereits eine Vielzahl
von Urteilen des Bundesgerichtshofes.
Wir beraten und vertreten Sie außerdem bei bankrechtlichen Problemen und
Streitigkeiten im Zusammenhang mit:
- dem Zahlungsverkehr,
- dem Kreditkartengeschäft,
- Regelungen aus den Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen und dem Preis- und Leistungsverzeichnis,
- Bankentgelten,
- Giro- und Sparkonten,
- dem Kreditvertragsrecht (Darlehen, Verbraucherkredit, Baufinanzierung, Kreditsicherung, Kündigungsrechte, Leistungsstörungen),
- Factoring, Leasing, Fernabsatz,
- dem Wertpapierhandel,
- der Geldwäsche und dem Datenschutz,
- dem Recht der Bankenaufsicht und dem Kartellrecht,
- dem Erb-, Betreuungs-, Gesellschafts-, und Insolvenzrecht
In bankrechtlichen Angelegenheiten betreut Sie Herr Rechtsanwalt Rolf
Heinemann, der über langjährige Erfahrungen verfügt.