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Seine größte Bedeutung hat das Mietrecht bei der Vermietung
von Wohnungen und von Geschäftsräumen. Aber auch die
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Vermietung beweglicher Sachen, wie z.B. Autos, Maschinen
oder Containern stellt einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor
dar.
Wesentliche Rechtsgrundlage des Mietverhältnisses ist
zunächst immer der Mietvertrag. Dieser regelt grundsätzlich
alle Modalitäten des Mietverhältnisses wie Mietgegenstand,
Mietzeit, Miete und Nebenkosten, Gewährleistung, Kündigung
etc. Weiter sind die einschlägigen Gesetze und Verordnungen
wie das Bürgerliche Gesetzbuch, das Wohnraumförderungsgesetz,
das Wohnungsvermittlungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz,
das Heimgesetz, die Heizkosten-, Betriebskosten- und die
Wohnflächenverordnung von Bedeutung.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Bearbeitung
mietrechtlicher Angelegenheiten und unterstützen Sie durch:
- Beratung bei der Vertragsgestaltung und bei rechtlichen
Problemen während und nach Beendigung eines Mietverhältnisses,
- Informationen über neue Entwicklungen im Mietrecht,
- Einforderung rückständiger Miete (Inkasso),
- Bearbeitung und Vertretung von Kündigungs- und
Räumungsangelegenheiten,
- Beratung bei der Erstellung von Betriebskostenabrechnungen,
- Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit
Betriebskostenabrechnungen,
- Beratung und Durchsetzung von Mietanpassungen und
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im
Zusammenhang mit dem Mietverhältnis.
WIn mietrechtlichen Angelegenheiten werden Sie in unserer Kanzlei von
Herrn Rechtsanwalt Lars Hänig betreut.