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Arbeitsrecht
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Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es ist dem Zivilrecht
zuzuordnen, wird aufgrund der zahlreichen Abweichungen von
den allgemeinen Vorschriften aber oft auch als Sonderrecht
der Arbeitnehmer bezeichnet. Die Besonderheit des
Arbeitsrechts und der arbeitsrechtlichen Fallbearbeitung
ist es, dass es neben dem normierten Recht auf eine
Vielzahl von der Rechtsprechung herausgearbeiteter
Rechtsgrundsätze ankommt.
Unser Leistungsspektrum erstreckt sich umfassend auf die
Vertretung sowohl im außergerichtlichen als auch im
gerichtlichen Bereich. Wir beraten Sie insbesondere
bei der Gestaltung von
- Arbeitsverträgen,
- Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen, Aufhebungsvereinbarungen,
- Besonderen Vereinbarungen und Vergütungssystemen,
- Verträgen mit Organmitgliedern (Geschäftsführer, Vorstand),
- Verträgen für freie Mitarbeiter,
- Arbeitszeugnissen und
- Betriebsübergängen
und vertreten
- Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte
außergerichtlich und prozessvertretend bei Kündigung, Abmahnung,
Vergütungsstreitigkeiten und Mobbing oder auch
- außergerichtlichen Konfliktlösungen.
In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten werden Sie in unserer
Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Marko Rummel betreut.